Sebastian Schauer

Bereichsleitung Arbeiten | Werkstattleitung
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JURA-Werkstätten Neumarkt gemeinnützige GmbH – Hauptwerkstatt

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Ausgleichsabgabe

Die JURA-Werkstätten Neumarkt gemeinnützige GmbH ist eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX.

Mit einem Auftrag an die JURA-Werkstätten Neumarkt sparen Sie nicht nur Steuern.
Private und öffentliche Arbeitgeber können die von Werkstätten erbrachten Arbeitsleistungen auch zu 50 Prozent mit ihrer Ausgleichsabgabe verrechnen. Dazu wird die Höhe der erbrachten Arbeitsleistung auf Ihrer Rechnung ausgewiesen.


Ausgleichsabgabe? Was ist das?

Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit schwerer Behinderung zu besetzen. Tun sie dies nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Platz eine Ausgleichsabgabe zahlen.

Die Höhe der zu entrichtenden Ausgleichsabgabe richtet sich nach der Beschäftigungsquote eines Arbeitgebers und beträgt pro Monat und unbesetztem Pflichtarbeitsplatz:

 Infokasten Ausgleichsabgabe

Nutzen Sie diese Vorteile der Ausgleichsabgabe und des Umsatzsteuerrechts, indem Sie Arbeiten an uns vergeben. Sie leisten damit gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Integration von Menschen mit Behinderung.

 

Weiterer Vorteil für Wirtschaftspartner

Wir berechnen für unsere Leistungen in der Regel nur den ermäßigten Umsatzsteuersatz von derzeit 7 %.
Dies kann ein weiterer Vorteil innerhalb der Preiskalkulation unserer Auftraggeber sein.