Brigitte Gradl
Leitung Interdisziplinäre Beratungs- und FrühförderstelleBianca Schneider
Stellvertretende Leitung Interdisziplinäre Beratungs- und FrühförderstelleAnsprechpartner
Interdisziplinäre Beratungs- und Frühförderstelle
92318 Neumarkt
09181 2733-300
09181 2733-315
fruehfoerderstelle@lebenshilfe-neumarkt.de
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Interdisziplinäre Beratungs- und Frühförderstelle
Interdisziplinäre Frühförderung ist ein freiwilliges und familiennahes Angebot.
Die unterstützende Begleitung steht allen Kindern offen, die Besonderheiten in ihrer Entwicklung zeigen. Frühförderung unterstützt die ganzheitliche Entwicklung ihres Kindes durch individuell ausgerichtete Angebote.
Dabei legen wir großen Wert auf intensive partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern.
Beratung, Förderung und Therapie können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie
- sich Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes machen
- das Verhalten Ihres Kindes nicht verstehen
- beobachten, dass Ihr Kind leicht ablenkbar oder unruhig ist
- bemerken, dass Ihr Kind wenig oder gar nicht mit anderen Kindern spielt
- ein Kind haben, das mit einer Behinderung zur Welt gekommen ist
Beratung & Förderung
Bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch tauschen wir uns über Ihre Beobachtungen, Gedanken und Sorgen aus. Kindgerecht und spielerisch stellen wir vor Beginn der Aufnahme den Entwicklungsstand Ihres Kindes fest.
Bei Bedarf und nach der Erstellung eines Förder- und Behandlungsplanes, in Zusammenarbeit mit Ihrem
zuständigen Arzt, beginnt die individuelle Förderung/Therapie des Kindes.
Angebot
- Heilpädagogische Förderung
- Psychologische Begleitung
- Logopädie
- Ergotherapie
- Physiotherapie
Unsere Angebote finden in Einzelbetreuung und auch in Kleingruppen statt.
Wir fördern Ihr Kind an der Frühförderstelle, im Kindergarten oder bei Ihnen zu Hause.
Das Team der Frühförderstelle unterstützt Sie bei der Kontaktaufnahme zu Ärzten, Therapeuten,
Behörden und Kliniken. Außerdem stehen wir als kompetenter Ansprechpartner bei der Beratung
hinsichtlich Kindergarten oder Schulwahl zur Verfügung.
Die Kosten für die Maßnahmen werden in der Regel auf Antrag vom Sozialhilfeträger und
den Krankenversicherungen übernommen.