Dr. Wilhelm Baur
1. Vorsitzender des PräsidiumsAndreas Moser
Vorsitzender des VorstandsAnsprechpartner
Lebenshilfe-Stiftungsfonds
92318 Neumarkt
09181 27 33 0
09181 27 33 111
stiftungsfonds@lebenshilfe-neumarkt.de
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Lebenshilfe-Stiftungsfonds
Einen bleibenden Wert schaffen und dauerhaft Gutes tun
Was ist der Stiftungsfonds
Die Lebenshilfe Neumarkt e.V. konnte unter dem Dach der Bürgerstiftung Region Neumarkt (BRN) einen Stiftungsfonds Lebenshilfe gründen. Dies wurde möglich, da die Bürgerstiftung (BRN) der Lebenshilfe Kapital für die Gründung eines Stiftungsfonds zur Verfügung gestellt hat. Dieses Kapital bleibt weiter im Besitz der Bürgerstiftung (BRN). Die Erträge aus diesem Kapital - und wünschenswert weiterer Zuwendungen zum Stiftungsfonds - stehen jedoch allein der Lebenshilfe Neumarkt e.V. zur Verfügung.
Der Stiftungsfonds Lebenshilfe wird durch ein Kuratorium (siehe unten) in Zusammenarbeit mit der Bürgerstiftung geleitet. Die Geschäftsführung obliegt, mit Zustimmung des Kuratoriums, dem Vorstand der Bürgerstiftung. Die Verwendung von Mitteln aus dem
Stiftungsfonds Lebenshilfe ist ausschließlich entsprechend dem Stiftungszweck möglich, darüber entscheidet das Kuratorium.
Der Stiftungsfonds Lebenshilfe ist ein weiterer Baustein im Fundament für die langfristige Arbeit der Lebenshilfe Neumarkt.
Der Stiftungszweck für den Stiftungsfonds Lebenshilfe
ergibt sich aus der Vereinsatzung der Lebenshilfe Neumarkt e.V. und wird insbesondere verwirklicht durch:
• das Bekenntnis zu den Inhalten und Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention, welche am 26. März 2009 in der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert worden ist.
• die Unterstützung des Vereines Lebenshilfe Neumarkt e.V. mit allen seinen Fachbereichen sowie dessen Tochtergesellschaften, entsprechend der Aufgaben und dem Zweck (§ 2 der Vereinssatzung).
• die Bereitstellung von Wohnplätzen und Tagesstätten im Sinne der Inklusion für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung und/oder psychischer Erkrankung.
• die Unterstützung, welche es Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung und/oder psychischer Erkrankung
ermöglicht im Gemeinwesen integriert leben zu können.
• die Förderung der körperlichen und geistigen Entwicklung, durch Vermittlung von Bildung im Kinder- und Jugendalter
sowie durch Ausbildung und Rehabilitation am Arbeitsplatz.
Die Unterstützung findet in der Stadt und dem Landkreis Neumarkt statt. In Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.
Wie können Stiftende helfen
Grundsätzlich können Sie dem Stiftungsfonds der Lebenshilfe Neumarkt Geld- oder Sachwerte jeder Art zuführen. Bei Geldspenden entscheiden Sie selbst, ob Sie ein Projekt gezielt fördern oder ob Sie die Verwendung dem Stiftungsfonds überlassen. Für Zustiftungen in das Grundstockvermögen eignen sich neben Geldmitteln zum Beispiel auch Immobilien.
Es gibt folgende Unterstützungsmöglichkeiten:
• Zustiftungen
• Berücksichtigung der Stiftung in Ihrem Testament oder durch Schenkungen
• Erlöse z. B. aus Benefizveranstaltungen, Jubiläen oder Konzerten
• Spenden
Alle können helfen – sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen. Durch eine Zustiftung oder auch eine testamentarische Verfügung, wird ein bleibender Wert geschaffen, welcher den Stiftungszweck dauerhaft unterstützt.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre des Lebenshilfe-Stiftungsfonds.
Wenn Sie uns schreiben oder mit uns sprechen wollen, dann finden Sie unsere Kontaktdaten oben auf dieser Internetseite (siehe "Ansprechpartner" und "Kontakt").